Das Gericht sagt aber auch - und das ist das Wesentliche -, dass diesem Mann schweres Unrecht widerfahren ist: Die Justiz hätte ihn nie als geisteskrank, nie als gemeingefährlich qualifizieren und nie in die psychiatrische Anstalt verbringen dürfen.
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Die Justiz hat, hoffentlich, gelernt, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch in Strafverfahren gilt, die mit Gewalt oder Sexualität zu tun haben.
Das bedeutet: Verhältnissmäßigkeit auch bei Vergehen, die man hauptsächlich Männern zu schreibt.
Auch für diese gilt Recht und Gesetz. Auch deren Rechte darf eine Justizministerin Merk nicht einfach vom Tisch wischen, weil "das Schwein (?)" eine Frau angegriffen hat und damit rechtlos geworden ist. (P2+5)
Eineinhalb Jahrzehnte lang, bis dann der Fall Mollath publik und erregt diskutiert wurde, hatte das Sicherheitsdenken die Strafjustiz und die forensische Psychiatrie so geprägt, dass sie im Zweifel, und oft nach nur sehr kursorischer Prüfung, für die Sicherheit entschied: Im Zweifel galten Angeklagte als gefährlich. Im Zweifel kamen sie, auf unbestimmte Zeit, in die psychiatrische Anstalt.
Dies verdeutlicht das entstandene Männerbild: Männer waren per se erstmal schuldig, insbesondere, wenn es um Gewalt gegen Frauen geht. Dieses Männerbild haben alle mitverursacht, jede, die in jedem Mann einen Vergewaltiger sahen, jene, die Frauen und Mütter als besonders schützenswert betrachten und jene, die Aggressivität als männlich sehen und Friedfertigkeit als weiblich.
In zwei oder drei Jahren wird der Fall Mollath womöglich wieder vergessen sein, und es wird nicht eine ungerechtfertige Einweisung in die Psychiatrie, sondern eine ungerechtfertige Entlassung aus der Psychiatrie die Öffentlichkeit erregen.
Eine Prophezeihung, auf deren Eintreffen man wetten kann. Das ist dann wieder die Zeit der Männerfeinde und die der Frauenbeschützer. Man kann nur hoffen, dass die Zeit bis dahin zum Nachdenken genutzt wird.
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